- Gewährträger
- Ge|währ|trä|ger, der (Bankw.): Vereinigung, Gemeinde o. Ä., die eine Sparkasse errichtet [hat].
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Landesbausparkasse — In Deutschland gibt es privatwirtschaftliche und öffentlich rechtliche Bausparkassen. Die im Verband der 13 privaten Bausparkassen zusammengeschlossenen Bausparkassen werden in der Rechtsform von Aktiengesellschaften betrieben und befinden sich… … Deutsch Wikipedia
Provinzial Rheinland — AG Rechtsform Aktiengesellschaft Gründung 5. Januar 1836 … Deutsch Wikipedia
Sparkasse Saarbrücken — Sparkasse Saarbrücken Staat Deu … Deutsch Wikipedia
Sparkassenzweckverband Saarbrücken — Der Sparkassenzweckverband Saarbrücken ist der Träger der Sparkasse Saarbrücken. Mitglieder des Zweckverbandes sind die Stadt Saarbrücken und der Stadtverband Saarbrücken zu gleichen Teilen. Geschichte Am 27. April 1982 beschließen der… … Deutsch Wikipedia
Westfälische Provinzial — in Münster Die Versicherungsgruppe der Westfälischen Provinzial mit Sitz im westfälischen Münster ist im Jahr 2005 mit der Provinzial Nord zur Provinzial NordWest verschmolzen worden. Nach einer Restrukturierung (Rechtsformwechsel zum 1 … Deutsch Wikipedia
Landesbank — Die Kerngeschäftsgebiete der deutschen Landesbanken Als Landesbanken werden in Deutschland bestimmte Kreditinstitute bezeichnet, die einzelne oder mehrere Bundesländer u. a. bei der Besorgung der bankmäßigen Geschäfte und der Förderung der… … Deutsch Wikipedia
Sparkassenverband Saar — Verbandsgeschäftsstelle: Ursulinenstraße 46 66111 Saarbrücken Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts Telefon: (0681) 9340 0 Internet … Deutsch Wikipedia
Träger (Sparkasse) — Träger einer Sparkasse ist diejenige Körperschaft, welche die Sparkasse errichtet. Der Gesetzesbegriff entstand in Deutschland nach der Brüsseler Konkordanz und ersetzt den zuvor gebräuchlichen Begriff Gewährträger. Der Träger, beispielsweise… … Deutsch Wikipedia
Gewährträgerhaftung — uneingeschränkte ⇡ Haftung der Gewährträger der Sparkassen und der Landesbanken/Girozentralen für Verbindlichkeiten dieser Institute. Gläubiger können einen Gewährträger aber nur in Anspruch nehmen, soweit sie nicht aus dem eigenen Vermögen der… … Lexikon der Economics
German public banks — Public banks are a legally defined arm of the banking industry in Germany. The other two branches in the three tier German banking system are private banks (such as Commerzbank) and co operative banks (such as Volksbanken Raiffeisen). The… … Wikipedia